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Bedienungshilfen

Die CIMA Beratung + Management GmbH wurde 2022 von der Stadt Treuchtlingen beauftragt, das kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2011 fortzuschreiben. Durch den Treuchtlinger Stadtrat wurde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes am 23. März 2023 gemäß § 1 Abs. 6 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept einstimmig beschlossen. Es dient damit als Steuerungsinstrument für sämtliche Einzelhandelsentwicklungen im Stadtgebiet und ist im Rahmen von Planvorhaben zu berücksichtigen. Zudem gibt das Konzept die Leitplanken für die künftige (Innen-)Stadtentwicklung vor.  

Die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Treuchtlingen wurde über das Förderprogramm REACT-EU gefördert. 

 

Warum eine Fortschreibung des Konzeptes? 

Die Stadt Treuchtlingen ist das südlichste Mittelzentrum Mittelfrankens und grenzt an die beiden Regierungsbezirke Schwaben und Oberbayern an. Damit übernimmt die Stadt einen umfangreichen Versorgungsauftrag für die Treuchtlinger Bürger*innen sowie die Bevölkerung der Region, sowohl im Einzelhandel als auch darüber hinaus. Neben einem attraktiven gesamtstädtischen Einzelhandelsangebot zeichnet den Einzelhandelsstandort insbesondere auch die Innenstadt aus. 

Zur Steuerung des Einzelhandels verwendete die Stadt Treuchtlingen bis dato ein Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2011. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Einzelhandels sollte die Stadt Treuchtlingen dieses Einzelhandelskonzept nun weiter fortschreiben, um die städtebauliche Entwicklung sowie wirtschaftliche Prosperität in der Zukunft weiterhin sicherstellen zu können. 

Seit Erstellung des Steuerungskonzepts 2011 haben sich die Einzelhandelslandschaft insgesamt sowie die Einkaufsgewohnheiten der Kund*innen erheblich verändert haben (v. a. Digitalisierung/ Online-Handel, Erlebnisorientierung). Dies gilt auch für die Rahmenbedingungen des Einzelhandelsstandortes Treuchtlingen, welche sich in der Bevölkerungs- und folglich Kaufkraftentwicklung ausdrücken. Für die immer diffiziler werdende planungsrechtliche Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen sind Einzelhandelskonzepte regelmäßig fortzuschreiben und in den Kernelementen zu aktualisieren. 

 

Vorgehen und Bearbeitungsprozess  

Der Bearbeitungsprozess des Steuerungskonzepts erfolgte in intensiver Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Stadt Treuchtlingen. Die Basis bildete eine Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe im Treuchtlinger Stadtgebiet, die durch eine Kartierung der weiteren, für das Stadtzentrum bedeutsamen Nutzungen (u.a. Gastronomie, Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen) ergänzt wurde. Weiterhin wurden auch die Ansichten aus der Bevölkerung im Rahmen einer kurzen Befragung der Passant*innen im Innenstadtbereich durchgeführt.  

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte: 

  • Darstellung wesentlicher Entwicklungstrends im Einzelhandel, Herausforderungen für die Innenstadt und die Nahversorgung 

  • Analyse allgemeiner sozioökonomische und planerische Rahmendaten der Stadt Treuchtlingen 

  • Analyse des Einzelhandelsbestands und der Nahversorgungsstrukturen im Treuchtlinger Stadtgebiet 

  • Überprüfung des Marktgebiets des Einzelhandelsstandortes Treuchtlingen und der vorhandenen Einwohner*innen- und Kaufkraftpotenziale 

  • Zusammenfassung der Analyse in Form eines Stärken-Schwächen Profils 

  • Aktualisierung und Neuformulierung von Leitlinien und Zielen für die künftige Einzelhandelsentwicklung 

  • Überprüfung der sog. „Treuchtlinger Liste“ zu Sortimenten des Innenstadtbedarfs, des Nahversorgungsbedarfs sowie des sonstigen Bedarfs (Sortimentskonzept) 

  • Aktualisierung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt aus dem Jahr 2010 sowie der Nahversorgungszentren (Standortkonzept) 

  • Definition einer Bewertungsmatrix für Ansiedlungs- und Verlagerungsvorhaben in Treuchtlingen 

Abschließend zeigt die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Entwicklungspotenziale für den Einzelhandelsstandort Treuchtlingen auf. Weiterhin werden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Einzelhandels und der Innenstadt formuliert, welche in Maßnahmen und Projekte für das Innenstadt- und Zentrenmanagement der Stadt Treuchtlingen münden.